** Als Schüler gilt jemand für die Dauer des Besuchs allgemeinbildender Schulen (Hauptschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen, Gymnasien, integrierte Gesamtschulen, freie Waldorfschulen, Förderschulen)
*** Zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Als ordentlich Studierende zählen auch Besucher einer Fachschule oder Berufsfachschule.
**** Freiwilligendienste sind z. B. der Bundesfreiwilligendienst, der freiwillige Wehrdienst, das freiwillige soziale oder ökologische Jahr.
***** Bitte die weiteren Angaben über die Meldung als Arbeit- oder Ausbildungsuchender ausfüllen.